
08/22/01
Gewaltschutzgesetz
Um 19:30 Uhr begrüßt Kirstin Köcher die Anwesenden:
"Hiermit begrüße ich Sie zu unserer Veranstaltung Erftkreis-Grüne im Gespräch mit dem Thema "Gewaltschutzgesetz", dabei ganz besonders unsere Referierenden Frau Elke Griemens vom Frauenhaus im Erftkreis und Herrn Lambertz Schauen vom Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde.
Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Notrufe sind ins Leben gerufen worden, da die autonome Frauenbewegung dieses Tabu-Thema "Gewalt in Beziehungen" thematisiert hat. Trotzdem ist die Gewalt gegen Mädchen und Frauen nicht weniger geworden. Dem Tätern muss eindeutig signalisiert werden, dass er in keiner Situation ein Recht dazu hat, seine Frau oder Kinder zu misshandeln und dass sein Verhalten strafbar ist.
Da dieses Konzept sich an österreichischen Regelungen orientiert, habe ich Ihnen Informationsmaterial (Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes und Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie) aus Österreich ausgelegt. Außerdem liegen dort noch diverse Informationen und ein Buch zum ausleihen. Mehrfache Ausfertigungen können mitgenommen werden.
Ich wünsche uns eine gute informative Veranstaltung und gebe das Wort an Elke Griemens."
Elke Griemens stellt das geplante Gewaltschutzgesetz in einen breiteren Rahmen: Auf der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking wurde ein ausführliches Dokument zur Förderung und zum Schutz von Frauen erstellt. Der ausführliche Teil zur Gewalt gegen Frauen wurde von der Bundesregierung ratifiziert. Die Umsetzung in das jeweilige nationale Recht wird von einer Referentin der UN verfolgt. Sie fordert dauerhaft auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Auch die EU hat das Thema erkannt und eine große Kampagne durchgeführt, die zwar nicht überall an der Basis angekommen ist, aber Geld für spezielle Frauenprojekte zur Verfügung gestellt, die länderübergreifend - insbesondere auch auf Ostblockstaaten - ausgerichtet sind. Der Aktionsplan Gewalt gegen Frauen wurde aufgelegt. Das nun seit März 2000 "gerade noch rechtzeitig" als ReferentInnenentwurf vorliegende Gewaltschutzgesetz ist Herzstück des Aktionsprogrammes.
Es formuliert eindeutig und erstmals: Die Gesellschaft toleriert Gewalt gegen Frauen nicht mehr und geht dagegen vor. Neu ist daran, dass der Bereich "häuslicher Gewalt" (besser wäre der Begriff "männliche Gewalt in Beziehungen") ausdrücklich einbezogen wird. Bisherige Gesetze reichen nicht aus und werden noch nicht einmal konsequent angewandt. Gewalt wird als Familienangelegenheit abgetan. Da die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht, wird Gewalt in der Familie als Privatangelegenheit ausgeblendet. Jetzt wird aber anerkannt, dass Gewalt in Familien nicht tolerierbar ist.
Es gibt ein den Gesetzgebungsprozess begleitendes Gremium: den Bund-Länderarbeitskreis Gewalt gegen Frauen. Vertreten sind dort alle relevanten Bundesminsterien (Justiz-, Frauen- Innen- und Sozialministerium), die entsprechende Arbeitskreise der Landesminsterien, die Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten, Vertreterinnen von Interventionsmodellen, die Frauenhauskoordinierungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die Autonomen Frauenhäuser, der Deutsche Juristinnenbund. Insgesamt also ein breiter Kreis, der sich intensiv mit dem Thema befasst. Informationen wurden gesammelt und weitergegeben, Stellungnahmen wurden eingebracht und veränderten den ReferentInnenentwurf.
Die Form der Zusammenarbeit ist insofern gut, als sehr unterschiedliche Institutionen breit eingebunden wurden, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Überwiegend sind Frauen an dem Prozess beteiligt. Sie arbeiten konstruktiv. Probleme entstehen aber an den Schnittstellen zur Macht. Daher kommt es auch auf das "Schmackhaft machen" an, damit Männer sich nicht als Mann angegriffen fühlen und auf der sachlichen Ebene bleiben.
Begleitend ist auch die Justiz befragt worden - bis in die Ebene der Amtsgerichte. Das Anliegen des Gesetzes wurde zur Diskussion gestellt. Tenor ist: das Gewaltschutzgesetz brauchen wir nicht. Alle an der Basis arbeitenden Frauen stellen aber fest, dass das Gewaltschutzgesetz die Mindestausstattung ist, die gebraucht wird. Die Sichtweise der Frauen muss in die Sichtweise der Justiz gebracht werden, es muss ein Austausch stattfinden.
Marion Groß stellt eine Zwischenfrage: Gibt es Vergleiche mit anderen Ländern, in denen möglicherweise weitergehende Regelungen diskutiert werden? Elke Griemens wird die Frage später aufgreifen.
Zum Inhalt des Gesetzes: Das Gesetz heißt "Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen". Es geht um Schutz vor storking - die immer wiederkehrende Bedrohung von Frauen und ihrer Intimsphäre und um Schutz vor Gewattaten in der häuslichen Umgebung: Der Mann kann der Wohnung verwiesen werden, das Gesetz gibt hierzu die gesetzlichen Voraussetzungen. Es geht um Partnerschaften in gemeinsamen Wohnungen. Es können gleichgeschlechtliche Beziehungen oder die von Eltern und Kindern sein. Zur Abgrenzung und zum Geltungsbereich werden Aussagen getroffen. Strafsanktionen sind vorgesehen.
Begleitend wird der § 1361 des BGB verändert (Überlassung der Ehewohnung). Es gab generell die Debatte, lediglich das BGB zu ändern. Besser erscheint aber ein eigenes Gesetz, insbesondere weil es schneller zu realisieren ist. Begleitend zu ändern sind das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung und Regelungen zur Arbeit der Gerichtsvollzieher, von denen es zu wenige gibt. Die Polizei kann aber zugezogen werden. Das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit war zu ändern, so dass die Familiengerichte zuständig werden. Die Zwangsvollstreckung und die Regelungen zu einstweiligen Anordnungen werden neu gefasst.
Anfang 2000 ist der ReferentInnentwurf dem Bundestag vorgelegt worden, war bereits zur ersten Lesung im Bundesrat, ging wieder zurück und ist nun wieder im Bundesrat. Das Gesetz kann Anfang 2002 in Kraft treten.
Der Begriff der Wegweisung kommt aus dem österreichischen Gesetz, mit dem gute Erfahrungen gemacht wurden und an das sich das deutsche Gesetz anlehnt. Die Länderhoheit in Deutschland verhindert aber die 1 zu 1 Umsetzung. In Deutschland müssen die Ländergesetze entsprechend angepasst werden. Die Arbeitsgruppe war der Hoffnung, dass sich alle Länder einigen können. Mecklenburg-Vorpommern geht in den eigenen Regelungen sehr weit, Bayern lehnt Änderungen im Polizeigesetz aber ab. In NRW wird es eine Wohnungsverweisung geben. Es müssen sehr klare juristische Regelungen erlassen werden, damit sich der der Wohnung verwiesene Mann nicht in die Wohnung wieder einklagen kann.
Im Verhältnis zum Kindschaftsrecht gibt es Probleme. Die Familiengerichte präferieren das gemeinsame Sorgerecht. Aber auch bei anderen Regelungen gibt es ein weitgehendes Umgangsrecht für den Vater. Gewalt gegen Frauen ist aber immer auch psychische Gewalt gegen Kinder, die zu schützen sind. Wie sollen - ganz praktisch - die Kinder übergeben werden, wenn den Männern die Annäherung an die Frau verboten ist.
Auch im Ausländerrecht gibt es Probleme. Wenn der Mann der Wohnung verwiesen wird, kann damit der Verlust der Aufenthaltens- oder Duldungsgenehmigung für die Frau einhergehen. Sie können auch nicht in Frauenhäuser gehen, weil sie Residenzpflicht in der Wohnung haben.
Diskussionsbedarf gibt es also noch in vielerlei Hinsicht. Auch für die praktische Arbeit der Polizei:soll der Mann mitgenommen oder die Frau ins Frauenhaus gebracht werden.
Elke Griemens unterbricht an der Stelle ihren Vortrag.
Lambert Schauen vom Kommissariat Vorbeugung der Erftkreis-Polizei erläutert: 1997 gab es einen Erlass, der Verhaltungsweisen für die Polizei neu formulierte. Damit kam er selbst zum ersten Mal in Kontakt mit der Thematik. Er kommt aus dem Bereich Tötungsdelikte, die zu 90 Prozent Beziehungskonflikte sind.
Wie ist die Situation im Erftkreis? Die Polizeistatistik ist langweilig und lückenhaft in Bezug auf Aussagen zur Gewalt in Beziehungen. Zur Abschätzung der tatsächlichen Zahlen ist daher die Dunkelfeldforschung notwendig.
An Erkenntnissen liegen im Kommissariat Vorbeugung die angezeigten und erfassten Gewalttaten vor. Das sind Tötungsdelikte, Vergewaltigung, Nötigung, Geiselnahme, Raub, gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr.
Die tatsächliche Lage wird erst durch die Dunkelfeldforschung klar. Denn laut Statistik werden Frauen seltener Opfer von Gewaltstraftaten. Bezogen auf 100.000 Einwohner werden ca. 500 Männer und ca. 200 Frauen Opfer von Gewalttaten. Laut einer Analyse des Bundeskriminalamtes sind Frauen häufiger als Männer bei Mord in Zusammenhang mit Sexualdelikten Opfer. Ebenso bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung, sowie bei den Raubdelikten Handtaschenraub und Überfälle auf Zahlstellen.
Bei den Nahbereichstaten Mord, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, vorsätzliche Körperverletzung ist das Dunkelfeld sehr hoch. Laut Bundeskriminalamt richten sich drei von vier Gewalttaten im Nahbereich gegen Frauen. Von den gravierenden sexuellen Übergriffen und Versuchen gelangen 93 Prozent nicht zur Kenntnis der Polizei, in der Regel war der Täter der Ehemann oder Partner. Einer von 23 Fällen kam zur Anzeige.
Schülerbefragungen ergaben, dass 15,9 Prozent der Jugendlichen innerfamiliäre Gewalt kennen. In der Familie gibt es 12 mal mehr Gewalt als außerhalb der Familie. Kinder aus Gewaltfamilien werden deutlich häufiger selbst zum Täter als andere.
Die im Erftkreis für das Jahr 1999 vorliegen Zahlen über die Körperverletzungstaten wurden genauer untersucht, um zu sehen, was davon häusliche Gewalt ist. 185 zur Anzeige gebrachten Taten sind als häusliche Gewalt zu sehen. Laut Dunkelfelduntersuchungen muss mindestens die 20-fache Zahl an tatsächlichen Gewalttaten angenommen werden. Dies sind knapp 4000. Diese Zahl ist sicher die Mindestzahl, weil allein Körperverletzungen als Grundlage genommen wurden.
Wer schlägt wen? 93 Prozent der Opfer im Bereich häuslicher Gewalt sind weiblich.
Die Polizeibeamten werden zum Thema in Zusammenarbeit zwischen Kommissariat Vorbeugung, Frauenhaus und Polizeiseelsorge geschult.
Nach den Vorträgen werden Fragen gestellt und beantwortet.
Welche Vorschläge der Frauenhäuser wurden denn konkret in den Gesetzentwurf aufgenommen? Es handelt sich um Präzisierungen, Aufnahme der Strafvorschriften, Ergänzungen im Anhang des Gesetzes, die erklären, was denn genau gemeint ist. Beispielsweise ist der Bereich der psychischen Gewalt juristisch nur schwierig zu fassen. Physische Gewalt ist grundsätzlich dokumentierbar. Einsperren, Geld wegnehmen, Kontaktverbote, Erniedrigungen, Schlafentzug, die dauernde Angst vor einer Vergewaltigung muss so gefasst werden, dass es juristisch klar zu beurteilen ist. Hier wird mit den Ergänzungen der Rechtssprechung und Kommentierung ein Rahmen gegeben. Die Gesetzesformulierung ist: "Psychische Schädigungen soweit sie zu Gesundheitsschäden führen"; eine sehr schwammige Formulierung.
Ist die Polizei nicht überfordert in der Umsetzung des Gesetzes und wie sieht die Abgrenzung zu Sozialarbeit aus? Mit dem Innenmistererlass von 1997 wurde bereits geregelt, wie die Polizei vorzugehen hat. Es wurden Informationen über häusliche Gewalt gegeben und Verhaltensregeln definiert. Die Paare sind zu trennen und es ist einzeln mit ihnen zu sprechen. Den Opfern sind Hilfestellungen anzubieten. Dem Täter ist klar zu machen, dass es ein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Strattat gibt. Die Polizei erstattet von sich aus eine Anzeige. Insgesamt gibt es 400 Einsätze im Jahr. Es kommt auch zu Festnahmen. Aufgrund der Anzeige kommt es zu einer Nacharbeitung der Fälle. Ein Computerprogramm gibt eine Übersicht über die anzubietenden Hilfeleistungen. Notwendig ist, in Richtung Justiz nachzuhaken. Der Referentenentwurf zur Änderung des Nordrhein-Westfälischen Polizeigesetz ist bei der Erftkreis-Polizei noch nicht vorhanden. Zu erwarten ist, dass der neue § 34 a die Wegweisung für 7 Tage regelt. In der Zeit kann das Opfer zivilrechtlichen Schutz erwirken. Die Schösser werden ausgewechselt, eine Einsatzdokumention wird auf der Wache hinterlegt. Ist der Schutz erlangt, gilt die richterliche Entscheidung. Kommt es dazu nicht, gilt der alte Zustand.
Entscheidet die Polizei in der Situation oder ist eine Anzeige des Opfers weiterhin notwendig? Die Polizei erstattet Anzeige. Sind weitere Straftaten dabei werden auch diese verfolgt. Das "Öffentliche Interesse" wird neu gefasst.
Wohin gehen die Männer? Spezielle Einrichtungen werden nicht angenommen, das zeigt die Erfahrung in Österreich. Stattdessen gehen die Männer ins Hotel. Es gibt auch caritative Einrichtungen, die sich darum kümmern.
Interventionsprojekte sind notwendig. Die Hilfe muss in vernetzten Strukturen offensiv angeboten werden. Die Polizei kann selbst nicht handeln.
Zum NRW Polizeigesetz gibt es noch keinen Entwurf (Herbst im Landtag). Der Ministeriumserlass wird im Erftkreis - im Gegensatz zu anderen Kreisen - gut umgesetzt. Die Berliner Broschüre, sie beschreibt für die Polizei, was zu tun ist, wird für NRW adaptiert.
Was macht der Opferschutzbeauftragte bei der Polizei? Er hat spezifische Erfahrungen, aber keine besondere Ausbildung. Er kennt die Einrichtungen die Hilfe geben können. Diese sind im Programm victim verfügbar. Er investiert viel Zeit in einzelne Fälle und ermuntert Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nimmt die Zahl der Anzeigen zu? Auch die Staatsanwaltschaft stellt eine Zunahme fest.
Welche Interventionsstellen gibt es für Kinder? Familienberatungsstellen, Kinderheime, Jugendämter.
In Österreich wird ein sogenannter proaktiver Ansatz verfolgt. Die Interventionsstelle spricht die Frauen direkt an. Dieses Verfahren ist nicht unumstritten. Nach den Erfahrungen der autonomen Frauenhäuser kommen die Frauen über andere Kanäle (Frauenärzte,....). Eine bessere Vernetzung der Institutionen ist notwendig. Es gibt sonst nur aufgrund der Polizeiintervention aktive Ansätze. Zu dieser Thematik gibt es Anfang 2002 eine Fachtagung des Frauenhauses.
Wie sieht die Arbeit mit den gewalttätigen Männern aus? Es gibt im Erftkreis bisher keine entsprechende organisierte Arbeit. Die Polizei fördert generell gewaltbegegnende und gewaltpräventive Arbeit. Dies ist eine Aufgabe der Jugendämter und Beratungsstellen. Versuche mit schwerkriminellen Tätern therapeuthisch zu arbeiten gibt es seit Jahren. Die Einsicht ist bei den Tätern nicht da. Wenn sie überhaupt freiwillig kommen, dann deswegen, weil sie Hilfe erwarten, wie sie die Beziehung zur Frau wieder aufnehmen können. Männer blenden das Thema aus. Deswegen muss im Nahbereich, also kulturell etwas geändert werden.
Was tut die sozialpädagogische Familienhilfe, was tut der Kinderschutzbund? Es gibt Konzeptansätze in der sozialpädagogischen Familienhilfe. Im Kinderschutzbund gibt es starke gegenläufige Tendenzen.
Hingewiesen wird auf den Verein FREIO verwiesen (FREIO macht keine Täterarbeit) sowie auf ein Therapeutenteam in Rodenkirchen. An der Einstellung von Männern habe sich in den letzten 15 Jahren bereits etwas geändert.
Die Enttabuisierung des Themas Gewalt in Beziehungen hat sehr lange gedauert. Die Gesetzesinitiative selbst hat zu diesem Prozess beigetragen. Es ist ein zähes Ringen um gesellschaftliche Strukturveränderungen.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe stellt sich dem Thema, kommt aber nur mit bestimmten Schichten in Berührung.
Gibt es nach dem Gesetz auch Geld für die arbeitenden Initiativen? Nein
Gewalt ist struktureller Bestandteil der Gesellschaft, Männerarbeit muss noch organisiert werden.
Storking ist überhaupt noch nicht in den Griff zu kriegen. Das Gesetz bringt die richtige Richtung.
Das bisherige Argument ist: der Staat darf sich nicht in Ehe und Familie einmischen. Wir scheinen heute einen Schritt weiter zu gehen.
Therapie darf auch auferlegt werden.
Von allen am Prozess beteiligten muss ein klares Verhalten erwartet werden: Gewalt ist indiskutabel.
Das Frauenhaus bleibt für die von Tötung bedrohten Frauen notwendig.
Der Gesetzentwurf ist auf der Seite des Bundesjustizministeriums im Internet verfügbar.
Kirstin Köcher bedankt sich bei den Referierenden und den Anwesenden und schließt die Veranstaltung gegen 21.30 Uhr.

